Gut zu wissen
Gut zu wissen
Die ERGO Krankenversicherung AG erstattet bei Eintritt des Versicherungsfalls eine Leistung in gleicher Höhe wie die von der gesetzlichen Krankenversicherung erstatteten befundbezogenen Festzuschüsse. Eventuelle Bonus- oder Härtefallleistungen (zahnärztliche und zahntechnische Leistungen) werden bei der Berechnung der Leistungshöhe berücksichtigt.
Leistungen inkl. eventueller Erstattungen Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung und Dritter. Sie erhalten max. 100 % Ihres Rechnungsbetrags.
Ersatz fehlender Zähne
Gegenstand des Versicherungsschutzes
Der Versicherungsschutz beginnt mit dem im Versicherungsschein genannten Versicherungsbeginn.
Erweiterter Versicherungsschutz besteht für Zahnersatzmaßnahmen, die innerhalb von 6 Monaten vor dem Versicherungsbeginn begonnen wurden und bei Versicherungsbeginn noch andauern.
Darunter fallen:
Ohne Wartezeit
Kein Versicherungsschutz besteht für
Mindestvertragsdauer
24 Monate – mit Ablauf der Mindestvertragsdauer können Sie die Zahnersatzversicherung zum Ende jedes Kalendermonats kündigen.
Leistungsbegrenzung während der ersten 2 Versicherungsjahre
Es gelten folgende Leistungsbegrenzungen:
Mit Ablauf des zweiten Versicherungsjahrs bestehen keine summenmäßigen Begrenzungen der Tarifleistung mehr.
Hinweis
Nur für gesetzlich Versicherte
Die Angebote von ERGO gelten nur für Personen, die ihren ständigen Wohnsitz und eine Bankverbindung in Deutschland haben.
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