ERGO Zahnersatz Sofort

Nur für gesetzlich Versicherte

Gut zu wissen

Die ERGO Krankenversicherung AG erstattet bei Eintritt des Versicherungsfalls eine Leistung in gleicher Höhe wie die von der gesetzlichen Krankenversicherung erstatteten befundbezogenen Festzuschüsse. Eventuelle Bonus- oder Härtefallleistungen (zahnärztliche und zahntechnische Leistungen) werden bei der Berechnung der Leistungshöhe berücksichtigt.

Leistungen inkl. eventueller Erstattungen Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung und Dritter. Sie erhalten max. 100 % Ihres Rechnungsbetrags.

Allgemeine Leistungen

Kronen

Prothetischer Überzug von Zähnen bzw. Implantaten. Er bedeckt den Zahn ganz oder teilweise (Teilkrone).

Brücken

Festsitzender Zahnersatz, der eine Lücke zwischen 2 Zähnen schließt. An diesen Brückenpfeilern schwebt ein künstlicher Zahn, der Brückenkörper.

Prothesen

Herausnehmbarer Zahnersatz aus Kunststoff oder Metall, an dem künstliche Zähne befestigt sind.

  • Teilprothesen ersetzen mehrere Zähne. Vollprothesen ersetzen alle Zähne.

 

Implantatgetragener Zahnersatz

Implantate sind künstliche Zahnwurzeln aus Keramik oder Titan, die in den Kieferknochen eingepflanzt werden. Kronen, Brücken oder Prothesen werden als implantatgetragener Zahnersatz bezeichnet, wenn sie auf ein Implantat gesetzt bzw. daran befestigt werden.

Ersatz fehlender Zähne

Gegenstand des Versicherungsschutzes

Der Versicherungsschutz beginnt mit dem im Versicherungsschein genannten Versicherungsbeginn. 

Erweiterter Versicherungsschutz besteht für Zahnersatzmaßnahmen, die innerhalb von 6 Monaten vor dem Versicherungsbeginn begonnen wurden und bei Versicherungsbeginn noch andauern. 

Darunter fallen:

  • Kronen
  • Brücken
  • Prothesen
  • Implantatgetragener Zahnersatz
  • Die Reparatur 
  • Die jeweils notwendigen Laborarbeiten und Materialien

Ohne Wartezeit

Kein Versicherungsschutz besteht für

  • Zahnersatzmaßnahmen, deren Beginn länger als 6 Monate zurückliegt
  • Zahnersatzmaßnahmen, die vor dem Versicherungsbeginn beendet wurden
  • Gebührenanteile, die den Vorschriften der jeweils gültigen Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) bzw. Ärzte (GOÄ) nicht entsprechen oder die dort festgesetzten Höchstsätze überschreiten
  • Zahnärztliche bzw. ärztliche Maßnahmen oder zahntechnische Laborarbeiten und Materialien, die das medizinisch notwendige Maß übersteigen. In diesen Fällen kann die ERGO Krankenversicherung AG Ihre Leistungen auf einen angemessenen Betrag herabsetzen
  • Aufwendungen für die Heilbehandlung oder sonstige Leistungen, die in einem auffälligen Missverhältnis zu den erbrachten Leistungen stehen
  • Über die Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) bzw. Ärzte (GOÄ) hinausgehende vereinbarte Abrechnungen
  • Implantate
  • Funktionsanalytische und funktionstherapeutische Leistungen
  • Auf Vorsatz beruhende Versicherungsfälle einschließlich deren Folgen

Mindestvertragsdauer

24 Monate – mit Ablauf der Mindestvertragsdauer können Sie die Zahnersatzversicherung zum Ende jedes Kalendermonats kündigen.

Leistungsbegrenzung während der ersten 2 Versicherungsjahre

Es gelten folgende Leistungsbegrenzungen:

  • Im ersten Versicherungsjahr max. 1.000 €
  • In den ersten 2 Versicherungsjahren zusammen max. 2.000 €

Mit Ablauf des zweiten Versicherungsjahrs bestehen keine summenmäßigen Begrenzungen der Tarifleistung mehr.

Hinweis 

Nur für gesetzlich Versicherte

Die Angebote von ERGO gelten nur für Personen, die ihren ständigen Wohnsitz und eine Bankverbindung in Deutschland haben.


Ihr Beitrag

 

37,60 € monatlich