Leistungen
Leistungen
Die ERGO Krankenversicherung AG erstattet bei Eintritt des Versicherungsfalls eine Leistung in gleicher Höhe wie die von der gesetzlichen Krankenversicherung erstatteten befundbezogenen Festzuschüsse. Eventuelle Bonus- oder Härtefallleistungen (zahnärztliche und zahntechnische Leistungen) werden bei der Berechnung der Leistungshöhe berücksichtigt. ERGO leistet für:
Zusammen mit der Vorleistung der gesetzlichen Krankenversicherung sowie den Erstattungen Dritter erhalten Sie mit der Zahnersatzversicherung maximal die erstattungsfähigen Aufwendungen.
Gegenstand des Versicherungsschutzes
Der Versicherungsschutz beginnt mit dem im Versicherungsschein genannten Versicherungsbeginn.
Erweiterter Versicherungsschutz besteht für Zahnersatzmaßnahmen, die innerhalb von 6 Monaten vor dem Versicherungsbeginn begonnen wurden und bei Versicherungsbeginn noch andauern.
Darunter fallen:
Wartezeit
keine
Kein Versicherungsschutz besteht für
Mindestvertragsdauer
24 Monate – mit Ablauf der Mindestvertragsdauer können Sie die Zahnersatzversicherung zum Ende jedes Kalendermonats kündigen.
Geltungsbereich
Weltweit
Hinweis
Nur für gesetzlich Versicherte
Die Angebote von ERGO gelten nur für Personen, die ihren ständigen Wohnsitz und eine Bankverbindung in Deutschland haben.
Ihr monatlicher Beitrag