Nur für gesetzlich Versicherte

Zahn-Ersatz-Sofort (ZEZ)

Leistungen

Die ERGO Krankenversicherung AG erstattet bei Eintritt des Versicherungsfalls eine Leistung in gleicher Höhe wie die von der gesetzlichen Krankenversicherung erstatteten befundbezogenen Festzuschüsse. Eventuelle Bonus- oder Härtefallleistungen (zahnärztliche und zahntechnische Leistungen) werden bei der Berechnung der Leistungshöhe berücksichtigt. ERGO leistet für: 

  • Kronen
  • Brücken
  • Prothesen
  • Implantatgetragenen Zahnersatz

Zusammen mit der Vorleistung der gesetzlichen Krankenversicherung sowie den Erstattungen Dritter erhalten Sie mit der Zahnersatzversicherung maximal die erstattungsfähigen Aufwendungen.

Gegenstand des Versicherungsschutzes

Der Versicherungsschutz beginnt mit dem im Versicherungsschein genannten Versicherungsbeginn. 

Erweiterter Versicherungsschutz besteht für Zahnersatzmaßnahmen, die innerhalb von 6 Monaten vor dem Versicherungsbeginn begonnen wurden und bei Versicherungsbeginn noch andauern

Darunter fallen:

  • Kronen
  • Brücken
  • Prothesen
  • Implantatgetragener Zahnersatz
  • Die Reparatur 
  • Die jeweils notwendigen Laborarbeiten und Materialien

Wartezeit 


keine

Kein Versicherungsschutz besteht für

  • Zahnersatzmaßnahmen, deren Beginn länger als 6 Monate zurückliegt
  • Zahnersatzmaßnahmen, die vor dem Versicherungsbeginn beendet wurden
  • Gebührenanteile, die den Vorschriften der jeweils gültigen Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) bzw. Ärzte (GOÄ) nicht entsprechen oder die dort festgesetzten Höchstsätze überschreiten
  • Zahnärztliche bzw. ärztliche Maßnahmen oder zahntechnische Laborarbeiten und Materialien, die das medizinisch notwendige Maß übersteigen. In diesen Fällen kann die ERGO Krankenversicherung AG Ihre Leistungen auf einen angemessenen Betrag herabsetzen
  • Aufwendungen für die Heilbehandlung oder sonstige Leistungen, die in einem auffälligen Missverhältnis zu den erbrachten Leistungen stehen
  • Über die Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) bzw. Ärzte (GOÄ) hinausgehende vereinbarte Abrechnungen
  • Funktionsanalytische und funktionstherapeutische Leistungen
  • Auf Vorsatz beruhende Versicherungsfälle einschließlich deren Folgen

Mindestvertragsdauer

24 Monate – mit Ablauf der Mindestvertragsdauer können Sie die Zahnersatzversicherung zum Ende jedes Kalendermonats kündigen.

Geltungsbereich 

Weltweit 

Hinweis 

Nur für gesetzlich Versicherte

Die Angebote von ERGO gelten nur für Personen, die ihren ständigen Wohnsitz und eine Bankverbindung in Deutschland haben.

Ihr monatlicher Beitrag

z. B. 22,40 €